
Mitglied
werden
§ 1 Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten
Die Vorschriften über die Mitgliedschaft im Verein sind in der Satzungsordnung des Vereins geregelt.
§ 2 Beitragsjahr und Erhebungszeitraum
Erhoben werden die Beiträge zu Beginn der Tennissaison (Ende des Monats März), sofern auf der Jahreshauptversammlung kein anderer Zeitpunkt beschlossen wurde. Sämtliche Beiträge sind durch Lastschrifteneinzugsverfahren zu entrichten. Hierzu ist im Aufnahmeantrag das Konto zur Abbuchung dem Verein mitzuteilen. Sonderbeiträge werden nach Beschluss durch den Verein abgebucht.
Die Spielberechtigung für die laufende Saison erwirbt das Mitglied grundsätzlich erst mit Zahlung des Jahresbeitrags.
§ 3 Beitragsgrundlagen
Ehepaare und Einzelpersonen mit mindestens einem Kind haben Anspruch auf Familienbeitrag. Passive Mitglieder haben keinen Anspruch auf einen Familienbeitrag. Für sie ist der Beitrag zusätzlich zu eintrichten.
Personen ab einem Alter von 18 Jahren zahlen in Verbindung mit dem Familienbeitrag nur als Kinder/Jugendliche, solange sie in der Ausbildung sind, höchstens bis zum Ende des 25. Lebensjahres. Danach gilt für sie der Jahresbeitrag als Einzelperson.
Vom Beginn des 19. Lebensjahres bis zum 25. Lebensjar muss schriftlich bis zum Ende des Monats März eines jeden Jahres nachgewiesen werden, dass das Mitglied sich noch in der Ausbildung befindet. Geschieht dies nicht, dann wird der Beitrag als Einzelperson erhoben. Eine nachträgliche Erstattung ist für das betreffende Jahr ausgeschlossen.
§ 4 Beitragshöhe & potenzielle Sonderbeiträge
Als jährlicher Vereinsbeitrag werden erhoben:
(*) Beitrag für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bzw., wenn in der Ausbildung befindlich, bis zum 25. Lebensjahr (mit jährlicher Vorlage der Ausbildungsbescheinigung).
Als Sonderbeiträge kommen Sonderumlagen in Betracht. Sämtliche Sonderbeiträge müssen durch die Jahreshauptversammlung oder durch eine außerordentliche Hauptversammlung einzeln und der Höhe nach beschlossen werden.
§ 5 Inkrafttreten
Die Beitragsordnung tritt mit sofortiger Wirkung und bis auf weiteres in Kraft.
Hannover, Mai 2013
Der Vorstand
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