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Tennis üben

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§ 1 Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten

Die Vorschriften über die Mitgliedschaft im Verein sind in der Satzungsordnung des Vereins geregelt.

§ 2 Beitragsjahr und Erhebungszeitraum

Erhoben werden die Beiträge zu Beginn der Tennissaison (Ende des Monats März), sofern auf der Jahreshauptversammlung kein anderer Zeitpunkt beschlossen wurde. Sämtliche Beiträge sind durch Lastschrifteneinzugsverfahren zu entrichten. Hierzu ist im Aufnahmeantrag das Konto zur Abbuchung dem Verein mitzuteilen. Sonderbeiträge werden nach Beschluss durch den Verein abgebucht.

 

Die Spielberechtigung für die laufende Saison erwirbt das Mitglied grundsätzlich erst mit Zahlung des Jahresbeitrags.

 

Soweit die Beitragsordnung auf ein Alter des Mitgliedes abstellt, so ist die Vollendung eines
Lebensjahres zum 1.1. eines Beitragsjahres maßgeblich, der Geburtstag innerhalb eines
Beitragsjahres ist für das weitere laufende Jahr unerheblich.

§ 3 Beitragsgrundlagen

Ehepaare und Einzelpersonen mit mindestens einem Kind haben Anspruch auf Familienbeitrag. Passive Mitglieder haben keinen Anspruch auf einen Familienbeitrag. Für sie ist der Beitrag zusätzlich zu entrichten.

 

Personen ab einem Alter von 18 Jahren zahlen in Verbindung mit dem Familienbeitrag nur als Kinder/Jugendliche, solange sie in der Ausbildung sind, höchstens bis zum Ende des 25. Lebensjahres. Danach gilt für sie der Jahresbeitrag als Einzelperson.

 

Soweit die Personen gemäß Absatz 2 ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt aufgrund ihrer Ausbildung außerhalb der Region Hannover haben, gilt für diese der hälftige Beitrag eines Kindes/Jugendlichen bzw. der hälftige Kinderzuschlag im Rahmen der Familienmitgliedschaft. Maßgeblicher Stichtag der Abwesenheit für das Beitragsjahr ist der 1.1. Der Antrag auf entsprechende Beitragsreduzierung ist bis zum 31.12. des Vorjahres zu stellen.


Soweit Kinder und Jugendliche bis max. 25 Jahre ausbildungsbedingt im Ausland sind, können sie für ein Beitragsjahr beitragsfrei gestellt werden. Maßgeblicher Stichtag der Abwesenheit für das Beitragsjahr ist der 1.1. Der entsprechende Antrag ist bis zum 31.12. des Vorjahres zu stellen. Während des Auslandsaufenthaltes ist es zulässig, im Heimurlaub gegen eine Gebühr von 10,00 EUR je Spieltag die Anlage zu nutzen.


Der Antrag auf Übergang in eine passive Mitgliedschaft ist bis zum 30.09. des Vorjahres zu stellen.

§ 4 Beitragshöhe & potenzielle Sonderbeiträge

Als jährlicher Vereinsbeitrag werden erhoben:

(*) Beitrag für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bzw., wenn in der Ausbildung befindlich, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Als Sonderbeiträge kommen Sonderumlagen in Betracht. Sämtliche Sonderbeiträge müssen durch die Jahreshauptversammlung oder durch eine außerordentliche Hauptversammlung einzeln und der Höhe nach beschlossen werden.

§ 5 Inkrafttreten

Die Beitragsordnung tritt mit sofortiger Wirkung und bis auf weiteres in Kraft.

Hannover, November 2022

 

Der Vorstand

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Bitte lade diese PDF-Datei herunter und lass uns den ausgefüllten Antrag zukommen, per E-Mail, Fax, Post oder einfach im Clubhaus abgeben.

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